Durch den Staatsvertrag zwischen Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen treten die Mitglieder der Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg dem Versorgungswerk der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen mit Wirkung ab 1. Januar 2009 bei.
Mitglieder der Psychotherapeutenkammer Baden-Württemberg, die das 63. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sind seit 1. Januar 2009 Mitglieder des Versorgungswerks der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen.
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