Über die Verwendung des Zuschusses können Sie als Eltern frei entscheiden. Er sollte Ihren Kindern zugute kommen.
Höhe:
1.700 Euro je Kind
Art:
Einmaliger Zuschuss, nicht zurückzuzahlen
einkommensunabhängig, steuerfrei und unpfändbar
Rechtsbehelf
Widerspruch
Voraussetzungen
Sie haben mindestens Drillinge zur Welt gebracht.
Sie haben Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Baden-Württemberg.
Sie leben mit den Kindern in einem gemeinsamen Haushalt.
Verfahrensablauf
Sie müssen den Zuschuss schriftlich beantragen.
Das Antragsformular steht Ihnen auf den Seiten der L-Bank zum Download zur Verfügung. Sie können das Formular auch telefonisch oder schriftlich bei der L-Bank anfordern.
Den Antrag senden Sie direkt der L-Bank zu.
Fristen
innerhalb von zwölf Monaten nach Geburt oder nach Aufnahme der Kinder
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