Die Aufnahme eines ausländischen Sterbefalls in das deutsche Sterberegister ist beispielsweise von Vorteil, wenn Sie zu einem späteren Zeitpunkt eine deutsche Sterbeurkunde benötigen.
Hinweis: Sie sind nicht verpflichtet, Sterbefälle im Ausland in Deutschland nachbeurkunden zu lassen. Als Nachweis des Sterbefalls gelten auch ausländische Sterbeurkunden.
Voraussetzungen
Die verstorbene Person hat die deutsche Staatsangehörigkeit besessen oder
die verstorbene Person hat sich gewöhnlich in Deutschland aufgehalten und war
asylberechtigt,
staatenlos,
heimatloser Ausländer beziehungsweise heimatlose Ausländerin oder
ausländischer Flüchtling.
Verfahrensablauf
Die Eintragung eines Sterbefalls im Ausland in das deutsche Sterberegister können folgende Personen persönlich oder schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen:
die Eltern der verstorbenen Person
ihre Kinder
ihr Ehemann oder Lebenspartner beziehungsweise ihre Ehefrau oder Lebenspartnerin
jede andere Person, die ein rechtliches Interesse an der Beurkundung geltend machen kann
die deutsche Auslandsvertretung, in deren Zuständigkeitsbereich der Sterbefall eingetreten ist
Sind Sie aus wichtigen Gründen verhindert, können Sie sich mit Vollmacht vertreten lassen.
Erforderliche Unterlagen
Personalausweis oder Reisepass der Antragstellerin oder des Antragstellers (oder ein anderes anerkanntes Passersatzpapier)
Nachweise des Familienstandes der verstorbenen Person (z.B. Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde, Scheidungsurteil, Beschluss über die Aufhebung der Lebenspartnerschaft)
Geburtsurkunde der verstorbenen Person
bei Eingebürgerten: zusätzlich Einbürgerungsurkunde
bei Asylberechtigten, Staatenlosen, heimatlosen Ausländern und Ausländerinnen sowie ausländischen Flüchtlingen: zusätzlich Nachweis des Sonderstatus
bei Vertretung: schriftliche Vollmacht der antragsberechtigten Person
Hinweis: Das Standesamt kann weitere Unterlagen verlangen, wenn dies zum Nachweis von Angaben erforderlich ist.
Kosten
EUR 40,00
Sterbeurkunde oder beglaubigter Ausdruck aus dem Sterberegister: je EUR 12,00
Hinweis: Es können weitere Kosten und Gebühren beim Standesamt oder bei Justizbehörden entstehen (z.B. für Apostillen, Dolmetscherleistungen).
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