Kinderzuschlag beantragen
Online-Services:
Online-Antrag KinderzuschlagDie meisten Online-Anträge können Sie über das Serviceportal des Landes Baden‐Württemberg www.service‐bw.de einreichen.
Für die Nutzung müssen Sie ein persönliches Servicekonto einrichten.
- Rechtsbehelf
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Fristen
- Erforderliche Unterlagen
- Kosten
- Vertiefende Informationen
- Hinweise
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Der Kinderzuschlag ist eine Leistung für Familien mit kleinem Einkommen. Durch den Kinderzuschlag wird Ihre Familie unterstützt, wenn Sie über ein kleines Einkommen verfügen und davon den Bedarf der gesamten Familie nicht oder nur knapp decken können.
Die Höhe des Kinderzuschlages beträgt höchstens EUR 250,00 monatlich je Kind. Wenn Ihr Einkommen höher ist als Ihr Bedarf als Eltern, verringert sich der Kinderzuschlag. Auch das Einkommen Ihrer Kinder wird berücksichtigt, zum Beispiel, wenn Ihre Kinder Unterhalt, Unterhaltsvorschuss oder Halbwaisenrente bekommen.
Der Kinderzuschlag wird jeweils für 6 Monate bewilligt. Nach 6 Monaten müssen Sie einen neuen Antrag stellen.
Als Einkommen wird angerechnet:
- eigenes Einkommen Ihres Kindes/Ihrer Kinder zu 45 Prozent, beispielsweise Unterhalt, Unterhaltsvorschuss oder Halbwaisenrente,
- Einkommen der Eltern aus nichtselbständiger oder selbständiger Erwerbstätigkeit, das ihren eigenen Bedarf übersteigt, zu 45 Prozent,
- Entgeltersatzleistungen wie Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld oder Krankengeld,
- Elterngeld,
- Renten aus der Sozialversicherung,
- Kapital- und Zinserträge,
- Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung sowie
- Unterhaltsleistungen (Ehegattenunterhalt).
Seit dem 1. Januar 2020 können Sie den Kinderzuschlag auch erhalten, wenn Sie mit Ihrem Erwerbseinkommen, dem Kinderzuschlag und dem Wohngeld nicht mehr als EUR 100,00 monatlich unter dem Bürgergeld-Anspruch bleiben.
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