Bundesstiftung "Mutter und Kind" - Leistungen beantragen
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Fristen
- Erforderliche Unterlagen
- Kosten
- Vertiefende Informationen
- Freigabevermerk
Sie sind schwanger und befinden sich in einer wirtschaftlichen Notlage? Die Bundesstiftung "Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens" bietet individuelle finanzielle Unterstützung, um Ihnen die Fortsetzung Ihrer Schwangerschaft zu erleichtern.
Leistungen der Bundesstiftung erhalten Sie abhängig vom monatlichen Einkommen für:
- Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Schwangerschaft und der Geburt stehen (z.B. Umstandskleidung, Erstausstattung des Kindes, Kinderzimmereinrichtung,
- Kaution- und Umzugskosten, sofern Sie aufgrund der Geburt umziehen müssen,
- Unterstützung zum Lebensunterhalt bei Wiederaufnahme der Ausbildung, die Sie wegen der Geburt des Kindes unterbrochen haben
Hinweis: Die finanzielle Unterstützung durch die Bundesstiftung ist eine freiwillige Leistung. Sie haben keinen Rechtsanspruch darauf.
Landesweit gibt es 124 staatlich anerkannte Schwangerschaftsberatungsstellen in Trägerschaft:
- der Diakonie,
- der Caritas,
- von pro familia,
- des Sozialdienstes katholischer Frauen,
- der Kommunen,
- von donum vitae,
- der Arbeiterwohlfahrt