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Auszug aus der letzten Ortschaftsratsitzung

Elektrisches Bürgerauto
Die Stadtwerke Ulm und Neu-Ulm bieten mit swu2go ein E-Car-Sharing an. Dieses Angebot soll eine Erweiterung in der Mobilitätskette in Ulm darstellen. Vertreter der Stadtwerke Ulm informierten die Mitglieder des Ortschaftsrates ausführlich über dieses neue Projekt. Bei dem Fahrzeug handelt es sich um einen E-Renault, Typ Zoé. Eine entsprechende Ladesäule ist ebenfalls notwendig. In Ermingen ist diese benötigte Ladesäule jedoch seit dem zwischenzeitlich eingestellten Programm car to go in der Waldstraße bereits vorhanden. Mitmachen bei dem elektrischen Bürgerauto kann jeder, der 18 Jahre alt ist und einen gültigen Führerschein hat. Die Anmeldung zur Nutzung dieses Fahrzeuges kann auf der Ortsverwaltung erfolgen. Die Abrechnung für die anfallenden Kosten erfolgt dann wieder über die SWU Ulm/Neu-Ulm. Ist die Anmeldung einmal abgeschlossen, kann eine Buchung über den PC bzw. das Tablet per Smartphone oder telefonisch erfolgen. Die Registrierung kostet einmalig 20 Euro pro Person, der monatliche Grundbetrag beträgt 10 Euro. Hinzu kommen die Tarife für die Nutzung des Elektroautos. Die Tarife richten sich nach der Mietdauer. Jünke nennt zwei Beispiele: eineinhalb Stunden, zum Beispiel für den Wochenendeinkauf, kosten weniger als fünf Euro. Ein Wochenendtrip mit einer angenommenen Strecke von 250 Kilometern kommt auf rund 75 Euro. Gebucht wird per Smartphone oder Tablet, die Mietgebühren werden per Einzugsermächtigung vom Bankkonto abgebucht. Der Kommune entstehen einmalig Kosten von 7500 Euro als Pauschale für das Bereitstellen des E-Autos und den Betrieb der Ladesäule. Für Ermingen reduziert sich diese Pauschale um 1/3 der Kosten, da eine Ladesäule bereits vorhanden ist.
Nach einer ausführlichen Diskussion hat der Ortschaftsrat zugestimmt dieses Projekt für die kommenden 3 Jahre der Bürgerschaft zur Verfügung zu stellen. Eine Übergabe des Fahrzeugs an die Bürgerschaft verbunden mit umfangreichen Probefahrten und möglichen Informationen ist für das zweite Quartal 2019 vorgesehen.


Ausweisung weiterer Urnengräber und einer Urnensammelanlage
Ortsvorsteher Herbert Tress konnte eine Planung zur Erweiterung des Bereiches der Urnengräber auf dem Friedhof vorlegen. Aufgrund der hohen Nachfrage an Urnengräbern ist es auch erforderlich eine zweite Variante an Urnengrabgrößen anzubieten. Neben den bisherigen Urnengrabgrößen 80 x 80 cm sollen künftig auch Grabgrößen von 60 x 60 cm bereitgestellt werden. Zwischen diesen beiden Grabvarianten wird vorgeschlagen eine Urnensammelanlage zu realisieren.
Die Mitglieder des Ortschaftsrates waren einmütig mit diesem Vorschlag einverstanden mit der Maßgabe, dass zwischen den Urnengräbern grundsätzlich ein Abstand von zwei Plattenbreiten vorgenommen wird. Die Gestaltung der Urnensammelanlage soll in einer der nächsten Sitzungen festgelegt werden. Auf Wunsch der Mitglieder des Ortschaftsrates werden zuvor bereits erstellte Sammelanlagen in den umliegenden Friedhöfen begutachtet.


Verkehrszählung Allewind
Auf Wunsch des Ortschaftsrates wurde nach der Fertigstellung der Erschließungsmaßnahme im Neubaugebiet und der damit verbundenen Realisierung des Kreisverkehrs im Eingangsbereich von Allewind eine Verkehrszählung durchgeführt. Diese Verkehrszählung hat Aufschluss darüber gegeben, ob diese bauliche Maßnahme möglicherweise Auswirkungen auf die Verkehrsdichte hat.
Der Vorsitzende erläuterte das genaue Zahlenwerk anhand einer detaillierten Auflistung. Dabei wurde deutlich, dass die Belastung an den Wochentagen sich zwischen 4700 und 5800 Fahrzeuge beläuft. Im Vergleich 2012 wurden an zwei Arbeitstagen ca. je 6000 Fahrzeuge gemessen.
Aus der nun vorliegenden Verkehrszählung können nicht die tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeiten im Bereich Allewind dargestellt werden. Die Mitglieder des Ortschaftsrates waren sich jedoch darüber einig, dass die Ermittlung der tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeiten eine wichtige Grundlage für die Beurteilung der Verkehrsbelastung im Bereich Allewind darstellt.
Die Verwaltung wurde daher beauftragt, eine Geschwindigkeitsmessung über den Zeitraum von einer Woche zu veranlassen. Diese Messung soll für die Verkehrsteilnehmer nicht ersichtlich sein (kein Blitzer) um realistische Zahlen zu erhalten.

Baugesuche
Zwei Baugesuche im Neubaugebiet wurden befürwortet.