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Visum für Studierende beantragen

Beschreibung

Wenn Sie in Deutschland studieren wollen, benötigen Sie vor der Einreise ein Visum.
Das gilt nicht für:

  • Staatsangehörige der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) und der EWR-Staaten
  • Staatsangehörige der Schweiz
  • Staatsangehörige von Andorra, Australien, Brasilien, El Salvador, Großbritannien und Nordirland (im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 6 Freizügigkeitsgesetz/EU), Honduras, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea, Monaco, Neuseeland, San Marino und den USA

Das Visum erhalten Sie in der Regel mit einer Gültigkeitsdauer von 90 Tagen. Nach Ankunft in Deutschland müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen beim Einwohnermeldeamt des neuen Wohnortes anmelden.

Staatsangehörige von Andorra, Australien, Brasilien, El Salvador, Großbritannien und Nordirland (im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 6 Freizügigkeitsgesetz/EU), Honduras, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea, Monaco, Neuseeland, San Marino und den USA müssen vor Ablauf von 90 Tagen eine Aufenthaltserlaubnis für Studierende aus Staaten außerhalb EU/EWR beantragen.

Zuständige Stelle

Die deutsche Auslandsvertretung (Botschaft, Konsulat), in deren Amtsbezirk die antragstellende Person sich gewöhnlich aufhält beziehungsweise ihren Wohnsitz hat.