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Unrichtige Messungen oder unterfüllte Fertigpackungen - Beschwerde einreichen

Beschreibung

Zweifeln Sie an der Richtigkeit von Messungen oder haben Sie sogar einen Betrugsverdacht?

Das Eichamt geht jeder begründeten Verbraucherbeschwerde nach. Das gilt nicht für anonyme Beschwerden.

Die Eichämter führen auch unangekündigte Fertigpackungskontrollen bei Herstellern, Importeuren und im Handel durch. Dabei werden die Fertigpackungen auf die Anforderungen der Fertigpackungsverordnung hin überprüft. Diese umfassen unter anderem die Ermittlung der durchschnittlichen Füllmenge (Mittelwertforderung) und der zulässigen Abweichungen der Einzelpackungen.

Bei Verstößen gegen die Fertigpackungsverordnung können die Eichämter Ordnungswidrigkeitenverfahren einleiten.

Zuständige Stelle
Eichamt Ulm-Dornstadt
Lerchenbergstraße 25
89160 Dornstadt

Telefon: 07348 / 40771-007348 / 40771-0
Fax: 07071 757 96121
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