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Stiftung - als rechtsfähig anerkennen lassen

Beschreibung

Jede natürliche oder juristische Person kann eine Stiftung errichten. Auch mehrere Personen gemeinsam können eine Stiftung errichten.

Wenden Sie sich an die für Sie zuständige Stiftungsbehörde, wenn Sie Fragen haben zu:

  • Gründung einer rechtsfähigen Stiftung
  • Anerkennungsverfahren
  • Art und Umfang der Antragsunterlagen

Das Gleiche gilt, wenn Sie Unterstützung bei der Erstellung der Stiftungssatzung, z.B. hinsichtlich der Zwecksetzung oder hinsichtlich der Stiftungsorganisation benötigen.

Zuständige Stelle
Regierungspräsidium Tübingen
Hausanschrift:
Konrad-Adenauer-Straße 20
72072 Tübingen
Postfach:
72016 Tübingen

Telefon: 07071 757-007071 757-0
Fax: 07071 757-3190
De-Mail: poststelle.rpt@im.bwl.de-mail.de
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