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Mitarbeiter mit Schwerbehinderung kündigen

Beschreibung

Online-Services:

Elektronisch die Zustimmung des Integrationsamtes beantragen

Die meisten Online-Anträge können Sie über das Serviceportal des Landes Baden‐Württemberg www.service‐bw.de einreichen.

Für die Nutzung müssen Sie ein persönliches Servicekonto einrichten.

Schwerbehinderte Menschen haben einen zusätzlichen Schutz vor Kündigung.

Sie als Arbeitgeber benötigen vor einer Kündigung die Zustimmung des Integrationsamtes.

Achtung: Dieser besondere Kündigungsschutz gilt nicht während der ersten sechs Monate des Arbeitsverhältnisses.

Bei befristeten Arbeitsverhältnissen gilt er nur, wenn Sie das Arbeitsverhältnis vor Fristablauf beenden möchten.

Zuständige Stelle
Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS)
Hausanschrift:
Lindenspürstraße 39
70176 Stuttgart
Postfach:
70049 Stuttgart

Telefon: 0711/6375-00711/6375-0
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