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Kündigung während der Elternzeit beantragen

Beschreibung

Während der Elternzeit haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Kündigungsschutz.

Nur in besonderen Fällen können Sie als Arbeitgeber ausnahmsweise mit Zustimmung der zuständigen Stelle das Arbeitsverhältnis kündigen.

Zuständige Stelle
  • wenn die Voraussetzungen für die Zulässigkeitserklärung nach dem Gesetz über die Elternzeit und das Elterngeld erfüllt sind: der Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg
  • wenn gleichzeitig die Voraussetzungen für die Zulässigkeitserklärung nach dem Mutterschutzgesetz vorliegen: das Regierungspräsidium
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