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Wohnraumförderung - Modernisierungsförderung im Mietwohnungsbestand beantragen

Beschreibung

Unternehmen und Privatpersonen können im Rahmen des geltenden Landeswohnraumförderungsprogramms eine Förderung für folgende Vorhaben erhalten:

  • energetische Sanierung und/oder
  • altersgerechter Umbau von Mietwohnraum.

Die Förderung erfolgt - zeitlich begrenzt - durch zinslose Darlehen und teilweise durch Zuschüsse. Eine Kombination mit Zuwendungen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) oder eine Doppelförderung sind ausgeschlossen.

Für einen bestimmten Zeitraum muss der geförderte Wohnraum als Mietwohnraum zur Verfügung stehen; währenddessen ist auch eine modernisierungsbedingte Erhöhung der Miete eingeschränkt.

Zuständige Stelle
Landeskreditbank Baden-Württemberg - Förderbank
Schlossplatz 10
76113 Karlsruhe

Telefon: 0721 / 150-00721 / 150-0
Fax: 0721 / 150-1001
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