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Wohnraumförderung - Förderung von Wohnungseigentümergemeinschaften beantragen

Beschreibung

Wohnungseigentümergemeinschaften können eine Förderung für folgende Vorhaben erhalten:

  • energetische Sanierung
  • altersgerechter Umbau ihres Gebäudebestandes
  • Nutzung erneuerbarer Energien

Die Förderung erfolgt in Form einer Verbandsfinanzierung durch - zeitlich begrenzt zinslose - Darlehen sowie teilweise durch Zuschüsse. Eine Kombination mit Zuwendungen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) oder eine Doppelförderung sind ausgeschlossen.

Außerdem wird durch die Landeskreditbank Baden-Württemberg (L-Bank) der Zugang zum Finanzierungsangebot der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) "Erneuerbare Energien - Standard" ermöglicht.

Zuständige Stelle
Landeskreditbank Baden-Württemberg - Förderbank
Schlossplatz 10
76113 Karlsruhe

Telefon: 0721 / 150-00721 / 150-0
Fax: 0721 / 150-1001
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