Übernahme der Bestattungskosten beantragen (Sozialhilfe)
Online-Services:
Bestattungskostenhilfe beantragenDie meisten Online-Anträge können Sie über das Serviceportal des Landes Baden‐Württemberg www.service‐bw.de einreichen.
Für die Nutzung müssen Sie ein persönliches Servicekonto einrichten.
- Rechtsbehelf
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Fristen
- Erforderliche Unterlagen
- Kosten
- Hinweise
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Wenn jemand stirbt und bestattet werden muss, müssen Sie als angehörige Person für die Bestattung sorgen und die dabei anfallenden Kosten vorerst übernehmen.
Zum Tragen der Bestattungskosten verpflichtet sind nacheinander:
- vertraglich Verpflichtete (z.B. bei einer Bestattungsvorsorgevereinbarung)
- der Erbe/Erbin und bei einer Erbengemeinschaft jeder Miterbe/Miterbin
- Unterhaltsverpflichtete
- bestattungspflichtige Personen gemäß Bestattungsgesetz des jeweiligen Bundeslandes oder, wenn es so ein Gesetz nicht gibt, nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches.
Wenn Sie die Bestattung veranlasst haben, ohne dazu verpflichtet gewesen zu sein, haben Sie einen Ausgleichsanspruch gegen den oder die Verpflichteten.
Es ist ratsam, sich vor Auftragserteilung einer Bestattung vom Sozialamt beraten zu lassen.
Virchowstraße 4
89075 Ulm
Telefon: +49 731 161 5322+49 731 161 5322
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Schwambergerstraße 1
89073 Ulm
Telefon: +49 731 161 5101+49 731 161 5101
Telefon: +49 731 161 5313+49 731 161 5313
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Haslacher Weg 89/91
89075 Ulm
Telefon: +49 731 161 5249+49 731 161 5249
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Kornhausplatz 4-6
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Moltkestraße 20
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Buchauer Straße 8-10
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