Wohnsitz abmelden
Online-Services:
Ins Ausland abmelden Nebenwohnung abmelden Terminvereinbarung bei den Buergerdiensten in der Olgastrasse 66 89073 UlmDie meisten Online-Anträge können Sie über das Serviceportal des Landes Baden‐Württemberg www.service‐bw.de einreichen.
Für die Nutzung müssen Sie ein persönliches Servicekonto einrichten.
- Rechtsbehelf
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Fristen
- Erforderliche Unterlagen
- Kosten
- Vertiefende Informationen
- Hinweise
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Sie müssen sich bei der Meldebehörde abmelden, wenn Sie
- Ihren alleinigen Wohnsitz ins Ausland verlegen (und Sie keinen Wohnsitz mehr in Deutschland haben)
Wenn Sie Ihre Nebenwohnung aufgeben, ohne gleichzeitig eine neue Wohnung zu beziehen, können Sie dies entweder bei der Meldebehörde Ihres Hauptwohnsitzes oder Ihres Nebenwohnsitzes erledigen.
Nicht abmelden müssen Sie sich, wenn Sie innerhalb Deutschlands umziehen. Es genügt, sich bei Ihrer neuen Gemeinde anzumelden. Diese teilt der früheren Gemeinde mit, dass Sie umgezogen sind.
Hausanschrift:
Olgastraße 66
89073 Ulm
Postfach:
89070 Ulm
Telefon: +49 731 161 3322+49 731 161 3322
Fax: +49 731 161 1677
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