Wohngeld beantragen
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Fristen
- Erforderliche Unterlagen
- Kosten
- Vertiefende Informationen
- Hinweise
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Sie erhalten Wohngeld, wenn Sie nicht über ausreichendes Einkommen verfügen, um Ihren Wohnraum zu bezahlen. Das Wohngeld für Mieterinnen und Mieter heißt Mietzuschuss, das Wohngeld für Eigentümerinnen und Eigentümer von selbst genutztem Wohnraum heißt Lastenzuschuss.
Höhe:
Abhängig vom Einzelfall.
Es orientiert sich an der Haushaltsgröße, dem Einkommen und der Miete beziehungsweise Belastung.
Dauer:
In der Regel für 12 Monate.
Im Einzelfall kann dieser Zeitraum länger oder kürzer sein.
Wollen Sie Wohngeld nach diesem Zeitraum weiter beziehen, müssen Sie es neu beantragen.
- Angaben zur Miete zur Vorlage bei Anträgen auf Mietzuschuss nach dem Wohngeldgesetz
- Antrag auf Wohngeld (Lastenzuschuss)
- Antrag auf Wohngeld (Mietzuschuss)
- Terminvereinbarung im Verwaltungsgebäude "Stadt Ulm, Münchnerstraße 2, 89073 Ulm"
- Verdienstbescheinigung zur Vorlage bei der Wohngeldbehörde
- Wohngeld Merkblatt Betrug
- Wohngeld Merkblatt Datenschutz