Wohnberechtigungsschein beantragen
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Fristen
- Erforderliche Unterlagen
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Einen Wohnberechtigungsschein benötigen Sie, um eine geförderte und gebundene Sozialmietwohnung beziehen zu können. Sie müssen ihn dem Vermieter oder der Vermieterin übergeben, wenn Sie in eine Sozialmietwohnung einziehen. Der Wohnberechtigungsschein gilt auch für Ihre Haushaltsangehörigen.
Der Wohnberechtigungsschein bietet nur die Möglichkeit, einen Mietvertrag für eine Sozialmietwohnung abzuschließen. Einen Anspruch auf eine Sozialmietwohnung haben Sie damit nicht.
Münchner Straße 2
89073 Ulm
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- Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung über die Wohnberechtigung nach §15 Landeswohnraumförderungsgesetz (LWoFG)
- Antrag auf Erteilung eines Wohnberechtigungsscheines
- Einkommensnachweis zum Antrag auf einen Wohnberechtigungsschein
- Terminvereinbarung im Verwaltungsgebäude "Stadt Ulm, Münchnerstraße 2, 89073 Ulm"
- Verdienstbescheinigung zum Antrag auf Ausstellung eines Wohnberechtigungsscheines