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Vollstreckungsbescheid beantragen

Beschreibung

Online-Services:

Vollstreckungsbescheid online beantragen

Die meisten Online-Anträge können Sie über das Serviceportal des Landes Baden‐Württemberg www.service‐bw.de einreichen.

Für die Nutzung müssen Sie ein persönliches Servicekonto einrichten.

Hat Ihr Gegner im Rahmen des Mahnverfahrens seine Schulden nicht bezahlt und gegen den Mahnbescheid keinen Widerspruch eingelegt, können Sie einen Vollstreckungsbescheid beantragen.

Dies gilt auch, wenn Ihr Gegner gegen den Mahnbescheid teilweise Widerspruch eingelegt hat. Der eingelegte Widerspruch wird dann vom Mahngericht berücksichtigt.

Der Vollstreckungsbescheid bildet die Grundlage für eine eventuell später erfolgende Zwangsvollstreckung.

Zuständige Stelle
Mahngericht
Hausanschrift:
Hauffstraße 5
70190 Stuttgart
Lieferanschrift:
70154 Stuttgart

Telefon: Allgemeine Auskünfte: (0711)921 - 3567
Fax: 0711/921-3400
De-Mail: ag-stuttgart-mahngericht@egvp.de-mail.de
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