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Tätigkeit als Tagespflegeperson - Erlaubnis zur Kindertagespflege beantragen

Beschreibung

Sie benötigen eine Erlaubnis zur Kindertagespflege, wenn Sie ein Kind oder mehrere Kinder

  • länger als drei Monate gegen Entgelt,
  • außerhalb der Wohnung der Kinder,
  • während eines Teils des Tages und
  • mehr als 15 Stunden wöchentlich betreuen möchten.
Zuständige Stelle
Fachberatung Kindertagespflege
Herrenkellergasse 1
89073 Ulm

Telefon: +49 731 161-5455+49 731 161-5455