Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung
Zuständige Stelle
Beschreibung
Online-Services:
Steuerliche UnbedenklichkeitsbescheinigungDie meisten Online-Anträge können Sie über das Serviceportal des Landes Baden‐Württemberg www.service‐bw.de einreichen.
Für die Nutzung müssen Sie ein persönliches Servicekonto einrichten.
- Rechtsbehelf
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Fristen
- Erforderliche Unterlagen
- Kosten
- Hinweise
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung bestätigt, dass die antragstellende Person oder das Unternehmen aktuell keine offenen Steuerschulden oder sonstigen Forderungen (z. B. aus Grundbesitzabgaben oder gewerblichen Abgaben) bei der Stadt Ulm hat.
Sie wird für verschiedene Zwecke benötigt, vor allem bei gewerberechtlichen Anträgen, zum Beispiel für:
- die Erteilung einer Gaststättenerlaubnis
- die Anmeldung eines Gewerbes
- die Taxi- oder Mietwagenkonzession
- die Ausstellung einer Reisegewerbekarte
- die Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen