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Produktakzessorische Versicherungsvermittler- Erlaubnisbefreiung beantragen

Beschreibung

Online-Services:

Tätig werden als Versicherungsvermittler (produktakzessorisch)

Die meisten Online-Anträge können Sie über das Serviceportal des Landes Baden‐Württemberg www.service‐bw.de einreichen.

Für die Nutzung müssen Sie ein persönliches Servicekonto einrichten.

Produktakzessorische Versicherungsvermittlerinnen und produktakzessorische Versicherungsvermittler können sich auf Antrag von der Erlaubnispflicht befreien lassen.

Die Erlaubnisbefreiung können natürliche und juristische Personen (z.B. GmbHs) beantragen. Personengesellschaften benötigen eine eigene Erlaubnisbefreiung für jede geschäftsführende Gesellschafterin und jeden geschäftsführenden Gesellschafter.

Achtung: Wenn Sie von der Erlaubnispflicht befreit werden, müssen Sie sich registrieren und im Vermittlerregister eintragen lassen.

Zuständige Stelle
Industrie- und Handelskammer Ulm
Hausanschrift:
Olgastraße 95 - 101
89073 Ulm
Postfach:
89014 Ulm

Telefon: +49 731 173 0+49 731 173 0
Fax: +49 731 173 173
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