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Lebensmittelüberwachung - nicht sichere Lebensmittel melden

Beschreibung

Online-Services:

Online beantragen

Die meisten Online-Anträge können Sie über das Serviceportal des Landes Baden‐Württemberg www.service‐bw.de einreichen.

Für die Nutzung müssen Sie ein persönliches Servicekonto einrichten.

Labore, die im Auftrag von Lebensmittelunternehmen Analysen bei Lebensmitteln durchführen, sind verpflichtet, nicht sichere Lebensmittel zu melden.

Folgende Fragen müssen Sie als Verantwortlicher oder Verantwortliche eines Labors im Zusammenhang mit der neuen Meldepflicht prüfen:

  • Handelt es sich um eine in Deutschland gezogene Lebensmittelprobe?
  • Nehmen Sie aufgrund der Analyseergebnisse an, dass die Anforderungen der Lebensmittel- sicherheit nicht eingehalten werden? Besteht daher ein Verkehrsverbot?

Hinweis: Die Meldepflicht ergänzt die Pflichten der Lebensmittelunternehmer. Diese müssen unverzüglich die für Sie zuständigen Stellen über ergriffene Maßnahmen unterrichten, wenn Sie annehmen, dass die von Ihnen in Verkehr gebrachten Lebensmittel nicht sicher sind.

Zuständige Stelle
Veterinäramt
Hausanschrift:
Steinbeisstraße 13
89073 Ulm
Postfach:
89070 Ulm

Telefon: +49 731 161 2700+49 731 161 2700
Fax: +49 731 161 1621
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