Sie erhalten den Jagdschein als Jahresjagdschein für höchstens drei Jagdjahre oder als Tagesjagdschein für 14 aufeinanderfolgende Tage.
Sie müssen den Jagdschein während der Jagd bei sich haben.
Die Jagdscheine aller Bundesländer gelten im gesamten Bundesgebiet.
Voraussetzungen
Mindestalter:
18 Jahre (regulärer Jagdschein) beziehungsweise
16 Jahre (Jugendjagdschein)
Jägerprüfung
Nachweis einer Jagdhaftpflichtversicherung
Mit einem Jugendjagdschein dürfen Sie nur in Begleitung des Erziehungsberechtigten oder einer von dem Erziehungsberechtigten schriftlich beauftragten Aufsichtsperson jagen. Zudem muss die Begleitperson jagdlich erfahren sein.
Verfahrensablauf
Sie müssen den Jagdschein schriftlich beantragen.
Wenn Sie zum ersten Mal einen Jagdschein beantragen, sollten Sie persönlich bei der zuständigen Stelle erscheinen.
Die jagdrechtliche Zuverlässigkeit prüft die ausstellende Behörde vor der Erteilung des Jagdscheines.
Sie können den Antrag auch durch eine andere Person mit einer Vollmacht stellen. Die bevollmächtigte Person muss dann sowohl Ihren als auch den eigenen Ausweis der zuständigen Stelle vorlegen.
Wenn keine Versagungsgründe bestehen, stellt die untere Jagdbehörde den Jagdschein aus. Diesen können Sie dann persönlich oder durch eine bevollmächtige Person abholen. Eine Zusendung auf dem Postweg ist ebenfalls möglich.
Fristen
keine
Erforderliche Unterlagen
Prüfungszeugnis der Jägerprüfung
Personalausweis
ein aktuelles Passfoto (muss nicht biometrisch sein)
Nachweis einer Jagdhaftpflichtversicherung mit einer Deckung von mindestens:
500.000 Euro für Personenschäden und
50.000 Euro für Sachschäden
Diese Versicherung muss bis zum Ablauf des Jagdscheins gültig sein. Fügen Sie Ihrem Antrag immer die aktuelle Versicherungsbestätigung bei. Sie erhalten sie von Ihrer Versicherung.
Hinweis: Sie erhalten den Jagdschein nur für den Zeitraum, für den Sie die Versicherung abgeschlossen haben. Die Versicherungsgesellschaft kann der zuständigen Stelle den Nachweis auch direkt elektronisch übermitteln.
Kosten
Hinweis: Für die Ausstellung eines Jagdscheins in Ulm wird nur ein Lichtbild benötigt
Der jeweils zuständige Stadt- oder Landkreis setzt die Jagdscheingebühr fest.
Zusätzlich fällt eine Jagdabgabe an:
für einen Tagesjagdschein: EUR 20,45
pro Jagdjahr, für das Sie einen Jagdschein besitzen: EUR 38,35
Hinweis: Die Jagdabgabe wird verwendet für
Jagdförderung
jagdliche Forschung
wildbiologische Forschung
Wildschadensverhütung
Hinweise
Sie benötigen zusätzlich zum Jagdschein eine Erlaubnis von der zur Jagdausübung berechtigten Person, in deren Jagdrevier Sie jagen möchten.
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