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Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege beantragen (Pflegegeld)

Beschreibung

Pflegeeltern, die Kinder und Jugendliche in Vollzeitpflege betreuen, erhalten Unterhalt vom Jugendamt (Pflegegeld). Das Jugendamt zahlt monatliche Pauschalbeträge, die nach dem Alter der Kinder oder Jugendlichen gestaffelt sind. Sie setzen sich folgendermaßen zusammen:

  • Kosten für den Sachaufwand
    Diese decken den regelmäßig wiederkehrenden Lebensbedarf der Kinder oder Jugendlichen wie Unterkunft, Verpflegung, Bekleidung, sonstige Bedürfnisse.
  • Kosten der Pflege und Erziehung
    Diese decken das Betreuungs- und Erziehungsangebot der Pflegepersonen. Sie sind als Anerkennungsbetrag für die Erziehungsleistung der Pflegeeltern anzusehen. Sie stellen kein Einkommen im steuerrechtlichen Sinn dar.

Empfohlen sind die folgenden Pauschalbeträge:

  • für Kinder von 0 bis unter 6 Jahren: EUR 853,00
  • für Kinder von 6 bis unter 12 Jahren: EUR 939,00
  • für Kinder und Jugendliche von 12 bis unter 18 Jahren: EUR 1.004,00

Diese Beträge beinhalten ggf. auch Zuschüsse zu

  • den Aufwendungen für Beiträge zu einer privaten Unfallversicherung der Pflegepersonen (empfohlen werden 175,78 Euro pro Jahr)
  • Beiträgen zur Alterssicherung.
    Das Jugendamt erstattet die Hälfte der nachgewiesenen Aufwendungen
    (empfohlen wird ein Beitrag von 42,53 Euro pro Monat)

Zusätzlich zu den monatlichen Pauschalbeträgen können Sie einmalige Beihilfen oder Zuschüsse erhalten. Diese bekommen Sie z.B. für die Erstausstattung einer Pflegestelle, für wichtige persönliche Anlässe im Leben der Kinder oder Jugendlichen oder für Urlaubs- und Ferienreisen der Kinder und Jugendlichen.

Hinweis: In Baden-Württemberg setzen die Jugendämter das Pflegegeld fest. Im Einzelfall sind andere Beträge möglich, z.B. in folgenden Fällen:

  • Das Kind befindet sich in Pflege bei einer ihm gegenüber unterhaltspflichtigen Person (z.B. Großeltern). Dann kann der Pauschalbetrag für die Kosten für den Sachaufwand gekürzt werden. Dies hängt von den sonstigen Verpflichtungen der Pflegeperson ab.
  • Wenn eine Person mehrere Kinder betreut, zahlt das Jugendamt den Beitrag zur Unfallversicherung nur einmal.

Das Jugendamt leistet die Unterhaltszahlungen, solange die Vollzeitpflege dauert. Die Eltern müssen sich an der Deckung der Kosten der Vollzeitpflege im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten beteiligen.

Zuständige Stelle
Sozialraum Eselsberg
Virchowstraße 4
89075 Ulm

Telefon: +49 731 161 5322+49 731 161 5322
Sozialraum Böfingen
Haslacher Weg 89/91
89075 Ulm

Telefon: +49 731 161 5249+49 731 161 5249
Fax: +49 731 9267894
Sozialraum Mitte/Ost
Kornhausplatz 4-6
89073 Ulm

Telefon: +49 731 161 5153+49 731 161 5153
Sozialraum Weststadt/Söflingen
Moltkestraße 20
89077 Ulm

Telefon: +49 731 161 5361+49 731 161 5361
Erstanlaufstelle Wiblingen
Buchauer Straße 8-10
89079 Ulm

Telefon: +49 731 161 5229+49 731 161 5229
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