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Grenzüberschreitender Fernabsatz von Tabakerzeugnissen an Verbraucher - als Inländer registrieren

Beschreibung

Deutsche wie ausländische Unternehmen verkaufen Tabakerzeugnisse und elektronische Zigaretten oder Nachfüllbehälter an Verbraucherinnen und Verbraucher vor allem über das Internet.

Sie müssen Ihr Unternehmen dafür registrieren lassen.

Dies gilt für:

  • in Deutschland ansässige Unternehmen, die solche Produkte im Fernabsatz an Verbraucherinnen und Verbraucher in anderen EU-Mitgliedstaaten anbieten und
  • in anderen EU-Mitgliedstaaten oder in Drittstaaten ansässige Unternehmen, die solche Produkte im Fernabsatz an Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland anbieten.
Zuständige Stelle
Bürgerdienste - Gewerbean-, um-, abmeldungen, Reisegewerbekarten, Gaststättenrecht, Gesundheitswesen, Waffen- und Sprengstoffwesen
Hausanschrift:
Olgastraße 66
89073 Ulm
Postfach:
89070 Ulm

Telefon: +49 731 161 3216+49 731 161 3216
Fax: +49 731 161 3211
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