Die Beistandschaft ist ein Angebot des Jugendamtes. Auf Ihren Wunsch unterstützt es Sie dabei, die Vaterschaft feststellen zu lassen beziehungsweise Unterhaltsansprüche geltend zu machen. Für welchen Bereich Sie Hilfe benötigen, bestimmen Sie.
Hinweis: Die Beistandschaft schränkt Ihre elterliche Sorge nicht ein. Nur wenn das Jugendamt das Kind vor Gericht vertritt, ist die Vertretung durch Sie ausgeschlossen.
Voraussetzungen
Ihnen steht die alleinige elterliche Sorge zu oder
das Kind lebt trotz gemeinsamer elterlicher Sorge überwiegend bei Ihnen.
Verfahrensablauf
Wenn Sie Mutter geworden und nicht verheiratet sind, erhalten Sie unmittelbar nach der Geburt vom Jugendamt das Angebot zur Unterstützung. Dieses Angebot betrifft die Vaterschaftsfeststellung und die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen des Kindes.
Sie müssen diese Beistandschaft schriftlich beantragen. Ein Formular gibt es nicht. Besprechen Sie den Antrag vorher mit dem zukünftigen Beistand.
Die Beistandschaft beginnt, sobald Ihr Antrag beim Jugendamt eingegangen ist. Eine Bestätigung erhalten Sie nicht.
Die Beistandschaft endet spätestens mit der Volljährigkeit des Kindes. Sie können sie jederzeit schriftlich beenden und jederzeit wieder beantragen. Die Beistandschaft endet auch, wenn die Eltern heiraten oder wenn das Kind gewöhnlich im Ausland lebt.
Sie können sie jederzeit, auch nachträglich, auf einzelne Aufgaben beschränken, beispielsweise auf die Feststellung der Vaterschaft.
Bei der Feststellung der Vaterschaft nimmt der Beistand zunächst Kontakt zu dem vermeintlichen Vater auf. Erreicht er keine Anerkennung der Vaterschaft, stellt er im Namen des Kindes einen Antrag auf Feststellung der Vaterschaft beim zuständigen Familiengericht.
Bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüche für das Kind fordert der Beistand den unterhaltspflichtigen Elternteil auf, Angaben zu seinen Einkommens- und Vermögensverhältnissen zu machen und den anschließend vom Beistand berechneten Unterhaltsanspruch in Form einer vollstreckbaren Urkunde freiwillig anzuerkennen. Lehnt er die Anerkennung ab, beispielsweise weil er die Berechnung für falsch hält, kommt es zu einem Gerichtsverfahren.
Fristen
keine
Erforderliche Unterlagen
Personalausweis
Kopie der Geburtsurkunde
gegebenenfalls Nachweis der Vaterschaftsfeststellung
falls vorhanden: Unterhaltsurkunden oder Beschlüsse oder Urteile über Unterhaltsverpflichtungen
Kosten
Die Beratung und Unterstützung im Jugendamt, auch in Form der Beistandschaft, ist kostenlos.
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Sozialministerium hat dessen ausführliche Fassung am 17.02.2022 freigegeben.
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