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Aufwendungsersatz für einen Vormund beantragen

Beschreibung

Der Vormund hat gegen den Mündel einen Anspruch auf Ersatz der Aufwendungen, die zum Zwecke der Vormundschaft anfallen.

Die Aufwendungen sind grundsätzlich vom Mündel zu tragen. Ist das Mündel mittellos, kann der Vormund Ersatz aus der Staatskasse verlangen.

Aufwendungen können beispielsweise sein:

  • Fahrtkosten
  • Kosten einer angemessenen Versicherung gegen Schäden, die der Vormund
    • dem Mündel zuführen kann
    • durch seine Vormundschaft erleiden kann
  • Kosten des Lebensunterhaltes und der Erziehung des Mündels, wenn der Mündel im Haushalt des Vormundes lebt

Hinweis: Für ehrenamtlich tätige Vormünder hat das Land eine Sammelhaftpflichtversicherung abgeschlossen. Nähere Informationen über diese Versicherung erhalten Sie beim Familiengericht.
Möchten Sie als Vormund Ihre Aufwendungen in Summe abrechnen, können Sie jährlich pauschal 425 Euro abrechnen. Diese Aufwandspauschale wird jährlich gezahlt. Sind Sie Berufsvormund, gilt dies nicht.

Zuständige Stelle
Amtsgericht Ulm
Hausanschrift:
Zeughausgasse 14
89073 Ulm
Postfach:
89014 Ulm

Telefon: 0731/18900731/1890
Fax: 0731/1892200
De-Mail: ag-ulm@egvp.de-mail.de
Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach:
DE.Justiz.afc7b5c6-b1fc-4880-93f0-b1ac0625cf44.8b0a
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