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Abwasserbeseitigung - dezentrale Beseitigung von Regenwasser beantragen oder anzeigen

Beschreibung

Für die Abwasserbeseitigung sind im Grundsatz die Gemeinden zuständig.

Personen, bei denen das Abwasser anfällt, müssen dieses den Gemeinden überlassen.

Die Gemeinde kann Ausnahmen zulassen. Darunter fällt auch Niederschlagswasser, das dezentral, das bedeutet auf dem eigenen Grundstück, entsorgt wird. In diesen Fällen müssen die Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer - auch Unternehmen - für die ordnungsgemäße Beseitigung und Behandlung des Niederschlagswassers sorgen.

Ist ein Grundstück nicht an die Kanalisation angeschlossen, müssen Sie Niederschlagswasser, wenn dies mit vertretbarem Aufwand und schadlos möglich ist,

  • durch ortsnahe Versickerung oder
  • ortsnahe Einleitung in ein oberirdisches Gewässer beseitigen.

Für die dezentrale Beseitigung von Niederschlagswasser benötigen Sie im Grundsatz eine Erlaubnis.
Nur in bestimmten Fällen ist die Beseitigung erlaubnisfrei.

Zuständige Stelle
Stadtplanung, Umwelt, Baurecht - Altlasten, Boden und Wasser
Hausanschrift:
Münchner Straße 4
89073 Ulm
Postfach:
89070 Ulm

Telefon: +49 731 161 6041+49 731 161 6041
Fax: +49 731 161 1622
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