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Abgeschlossenheitsbescheinigung zur Aufteilung eines Gebäudes beantragen

Beschreibung

Online-Services:

Terminvereinbarung im Verwaltungsgebaeude Stadt Ulm Muenchnerstrasse 2 89073 Ulm

Die meisten Online-Anträge können Sie über das Serviceportal des Landes Baden‐Württemberg www.service‐bw.de einreichen.

Für die Nutzung müssen Sie ein persönliches Servicekonto einrichten.

Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist eine der Voraussetzungen, um ein Grundstück und das darauf stehende Gebäude in Wohnungseigentum aufteilen zu können.

Mit der Abgeschlossenheitsbescheinigung bescheinigt die zuständige Stelle, welche Räume einer Wohnung, abgetrennte Keller oder Garagen in sich geschlossene Einheiten des Wohnhauses bilden und damit sondereigentumgsfähig sind.

Sie benötigen eine Abgeschlossenheitsbescheinigung, wenn Sie vorhaben,

  • eine Wohnung oder mehrere Wohnungen Ihres Mehrfamilienhauses einzeln zu verkaufen oder
  • eine Wohnung Ihres Mehrfamilienhauses auf Ihr Kind zu übertragen.
Zuständige Stelle
Bürgerservice Bauen
Münchner Straße 2
89073 Ulm

Telefon: +49 731 161 6999+49 731 161 6999
Fax: +49 731 161 1630
E-Mail senden (Informationen zur Grundsteuerreform oder zu Bodenrichtwerten stehen online zur Verfügung und werden nicht vom BürgerService Bauen beantwortet. Weitere Informationen finden Sie rechts unter "Informationen zur Grundsteuer")
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