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Landtagswahl 2021

Landtagswahl am 14.03.2021

Informationen vor der Wahl

 

Wahlbenachrichtigungsbriefe

Für die Landtagswahl wurden die Wahlbenachrichtigungsbriefe bis einschließlich 21. Februar 2021 ausgetragen. Bitte bringen Sie diesen am Wahltag ins Wahllokal mit.

Wähler[1], die ihren Wahlbenachrichtigungsbrief nicht mehr finden, können im Wahllokal aber auch unter Vorlage eines amtlichen Ausweises (Personalausweiß, Reisepass, Führerschein) wählen. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass der Wähler auch tatsächlich in das Wählverzeichnis eingetragen ist.

Das richtige Wahllokal kann im Internet über den Wahllokalfinder der Stadt Ulm gefunden werden (Suchwort auf ulm.de: "Wahllokalfinder").

Wahlgebiet

Der Wahlkreis 64 Ulm beinhaltet neben dem Stadtkreis Ulm die Kreisgemeinden Balzheim, Blaustein, Dietenheim, Erbach, Hüttisheim, Illerkirchberg, Illerrieden, Schnürpflingen und Staig.

Die restlichen Gemeinden des Alb-Donau-Kreises gehören zum Wahlkreis 65 Ehingen.

 

Briefwahl

Briefwahlunterlagen können noch bis Freitag, 12. März 2021, 18:00 Uhr beim Wahlamt in der Olgastraße 66 oder in den jeweiligen Ortsverwaltungen beantragt werden.
Die Beantragung über das Internet endet aus organisatorischen Gründen bereits am Dienstag, 09.03.2021, um 16:00 Uhr. Da eine Zustellung mit der Post dann aus Zeitgründen nicht sichergestellt werden kann, sollten diese persönlich abgeholt werden.

 

Die Briefwahlunterlagen müssen spätestens am Wahltag, 18:00 Uhr, beim Wahlamt eingehen bzw. in den dortigen Briefkasten (Eingang Olgastraße 66) eingeworfen werden. Später eingehende Briefe werden nicht mehr berücksichtigt. Die Briefwahlunterlagen können nicht in einem Wahllokal abgegeben werden.

Wahlbriefe, die mit der Deutschen Post AG versandt werden, sollten deshalb spätestens am Donnerstag, 11.03.2021, verschickt werden. Ansonsten kann nicht garantiert werden, dass die Wahlbriefe noch rechtzeitig bis zum Wahltag beim Wahlamt eingehen.

Neu ist bei dieser Wahl, dass ein Wahlschein noch bis am Wahltag 15.00 Uhr nicht nur bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung, sondern auch bei einer Absonderungsanordnung nach dem Infektionsschutzgesetz, beantragt werden kann. Am 13./14.03 ist die Beantragung ausschließlich im Wahlamt in der Olgastr. 66 möglich.

Informationen zur Briefwahl finden sich auf unserer Website (www.ulm.de).

 

Ausgestellte Briefwahlunterlagen

Mit Stand 03.03.2021 wurden in Ulm rund 24.000 Briefwahlunterlagen ausgestellt. Die Rücklaufquote liegt aktuell bei 60 % (Stand 03.03.21).

Bei der Landtagswahl 2016 lag die Rücklaufquote bei insgesamt rund 12.000 Briefwahlunterlagen.

Wahlpräsentation

Pandemiebedingt wird es dieses Jahr keine Veranstaltung am Wahlabend im Rathaus geben.
Die Ergebnisse werden gleichwohl wie immer im Internet veröffentlicht

https://www.ulm.de/rathaus/stadtpolitik/wahlen/landtagswahl/landtagswahl-2021 (unter dem Reiter Wahlergebnisse)

Dazu wird eine neue Software landesweit eingesetzt.
Mit dem vorläufigen Endergebnis ist voraussichtlich zwischen 19:30 und 20:00 Uhr zu rechnen.

Im oben genannten Link sind auch Downloads der Ergebnisse möglich.

Neben den Wahlergebnissen vorangegangener Wahlen finden sich hier auch weitere Hinweise z.B. zu öffentlichen Bekanntmachungen oder zu allgemein interessanten Hinweisen zum Wahlgeschehen.

 

Wahlablauf

Bei der Landtagswahl werden im Wahllokal keine Wahlumschläge verwendet (ausgenommen Briefwahl). Für die Wahlberechtigten bedeutet das, dass die Stimmzettel so gefaltet werden müssen, dass die Stimmabgabe nicht erkennbar ist.


Schablonen für Sehbehinderte und blinde Menschen

Zur gleichberechtigten Teilnahme an der Landtagswahl bieten die Blinden- und Sehbehindertenverbände kostenlos die Zusendung von sogenannten Stimmzettelschablonen an. Die Stimmzettelschablone wird auf den Stimmzettel gelegt. Die Felder für das „Kreuzchen“ sind in der Schablone ausgespart. Auf der Schablone sind in großer tastbarer Schrift Erläuterungen angebracht. Zusammen mit der Schablone wird - ebenfalls kostenlos - eine Audio-CD ausgeliefert. Die CD kann mit handelsüblichen CD-Playern abgespielt werden. Auf dieser CD wird die Benutzung der Schablone erklärt. Außerdem wird der Inhalt des Stimmzettels vollständig aufgesprochen und auch darauf hingewiesen, falls eine entsprechende Lochung nicht mit einem Wahlvorschlag belegt ist. Eine Schablone und eine Audio-CD mit der Aufsprache des Inhalts des amtlichen Stimmzettels können kostenlos bei den Blinden- und Sehbehindertenverbänden unter Telefon: 0761/36122 angefordert werden.

 

Hygieneregeln und spezielle Pandemiemaßnahmen

Als Reaktion auf das erhöhte Briefwahlaufkommen wurden die Briefwahlbezirke von 30 auf 50 erhöht.

Die Zahl der Urnenwahlbezirke wurde angepasst von 106 auf 86, da sich bereits bei der letzten Kommunalwahl 2019 eine sinkende Zahl von Wählern in den Urnenwahlbezirken abzeichnete.

Das Wahlamt bereitet sich auch darauf vor, dass in den Wahllokalen diverse Corona Schutzmaßnahmen getroffen werden müssen. So soll sichergestellt werden, dass alle Wahlberechtigten die Möglichkeit haben, unter den geltenden Corona Verordnungen sicher von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen.

Folgende Regeln gelten neben den allgemeingültigen AHA-Regeln:

1. Im Wahlgebäude muss eine medizinische Maske (vorzugsweise zertifiziert nach DIN EN 14683:2019-10) oder ein Atemschutz, welcher die Anforderungen der Standards FFP2 (DIN EN 149:2001), KN95, N95 oder eines vergleichbaren Standards erfüllt, getragen werden.

Diese Verpflichtung besteht nicht für Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr und

für Personen, die durch ärztliche Bescheinigung nachweisen, dass ihnen das Tragen einer Maske aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, oder das Tragen aus sonstigen zwingenden Gründen nicht möglich oder zumutbar ist.

2. Zu anderen Personen ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.

3. Vor dem Betreten des Wahlraums muss jede Person sich
die Hände desinfizieren.

4. Der Zutritt zum Wahlgebäude ist Personen untersagt,

  • die in Kontakt zu einer mit dem Coronavirus infizierten Person stehen oder standen, wenn seit dem letzten Kontakt noch nicht 10 Tage vergangen sind,
  • typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus, namentlich Fieber, trockener Husten, Störung des Geschmacks- oder Geruchssinns, aufweisen,
  • die keine Maske tragen, ohne dass eine Ausnahme vorliegen

   5. Wir bitten alle Wähler/Wählerinnen ihren eigenen Stift mitzubringen.

   6. Das Wahllokal ist nach Aufruf zu betreten.
        Bei einer Warteschlange vor dem Wahllokal ist 1,5 m Abstand zu beachten

 

Stadt Ulm
Bürgerdienste

Wahlamt



[1] Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in diesem Merkblatt nur die männliche Form verwendet. Selbstverständlich sind immer alle Geschlechter angesprochen.