Zurueckschneiden von Hecken und Straeuchern
Gerade
in Wohngebieten werden Hecken und Sträucher gerne als Sicht- und Lärmschutz
angelegt. Das wuchernde Grün schützt vor unerwünschten Blicken und schafft
Privatsphäre – darf allerdings nicht zu einer Gefahr für andere werden. Darauf
weisen die Bürgerdienste der Stadt Ulm hin. Denn Bäume, Sträucher und Hecken
können eine Gefahrenquelle für Fußgänger, Fahrradfahrer und den Autoverkehr
sein, gerade wenn sie in Kurven, an Kreuzungen oder anderen unübersichtlichen
Stellen die Sicht einschränken, Straßenschilder verdecken oder über das
Grundstück hinaus in den Gehweg oder die Fahrbahn ragen.
Grundstücksbesitzer sollten daher darauf achten, dass die Bepflanzung ihres Grundstücks niemanden behindert oder die Verkehrssicherheit einschränkt. Das heißt, alle Bäume und Sträucher entlang der Grundstücksgrenzen müssen regelmäßig gestutzt und geschnitten werden: Über Geh- und Radwegen muss eine Höhe von mindestens 3 Metern, über Fahrbahnen eine Höhe von mindestens 4,5 Metern über dem Boden freigehalten werden.
Nähere Informationen bei den Bürgerdiensten der Stadt Ulm, Tel. 161-3224
Grundstücksbesitzer sollten daher darauf achten, dass die Bepflanzung ihres Grundstücks niemanden behindert oder die Verkehrssicherheit einschränkt. Das heißt, alle Bäume und Sträucher entlang der Grundstücksgrenzen müssen regelmäßig gestutzt und geschnitten werden: Über Geh- und Radwegen muss eine Höhe von mindestens 3 Metern, über Fahrbahnen eine Höhe von mindestens 4,5 Metern über dem Boden freigehalten werden.
Nähere Informationen bei den Bürgerdiensten der Stadt Ulm, Tel. 161-3224