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Meldedaten des Geburtsjahrgangs 2003

Übermittlung von Meldedaten des Geburtsjahrgangs 2003 an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr

Zum Zwecke der Übersendung von Informationsmaterial der Bundeswehr übermitteln die Meldebehörden nach § 58 c Absatz 1 des Soldatengesetzes personenbezogene Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die in 2021 volljährig werden (Geburtsjahrgang 2003).

Es handelt sich um folgende Daten:

  1. Familienname
  2. Vornamen
  3. gegenwärtige Anschrift.

Die Datenübermittlung unterbleibt, wenn die Betroffenen der Datenübermittlung ausdrücklich widersprechen.

Es besteht die Möglichkeit nach § 36 Abs. 2 des Bundesmeldegesetzes zu verlangen, dass Ihre Daten nicht übermittelt werden. Sollten Sie dies wünschen, melden Sie sich bitte bei Ihrer Meldebehörde (Bürgerdienste III, Olgastr. 66, 89073 Ulm), den Dienstleistungszentren Böfingen, Eselsberg, Söflingen und Wiblingen oder bei Ihrer Ortsverwaltung und erklären schriftlich Ihren Widerspruch bis spätestens 21.02.2020 (KW 08/2020).

Stadt Ulm
Bürgerdienste III